Klagebegründung
Eigentumsrechtlich betroffene Mitglieder des Unternehmervereins Bremerhaven-Wesermünde haben vor dem Verwaltungsgericht Bremen beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss „Hafentunnel“ vom 19. Dezember 2012 wieder herzustellen. Unternehmerverein und Tunnelgegenverein kooperieren mit den Betroffenen, die im Januar 2013 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben haben. Die Klagebegründung können Sie hier einsehen.
„Hafentunnel sauber abarbeiten“ (Grüne) und „Bau des Hafentunnels nicht übers Knie brechen“ (CDU)
Bremerhaven, 22. Januar 2013: So lauteten die Überschriften der Pressemeldungen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen anlässlich des Planfeststellungsbeschlusses zum Bau des Hafentunnels, der mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung am 19. Dezember 2012 erlassen wurde. Trotz offener Fragen sollen heute die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses über die Änderung des Flächennutzungsplans entscheiden. Aus Sicht […]