Bremerhaven, 22. Januar 2013: So lauteten die Überschriften der Pressemeldungen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen anlässlich des Planfeststellungsbeschlusses zum Bau des Hafentunnels, der mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung am 19. Dezember 2012 erlassen wurde. Trotz offener Fragen sollen heute die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses über die Änderung des Flächennutzungsplans entscheiden. Aus Sicht des Unternehmervereins werden damit Tatsachen geschaffen, obwohl die Erfordernis des Millionenprojekts im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nicht hinreichend nachgewiesen werden konnte.
Vielmehr haben sich Gutachten und Prognosen, wie beispielsweise über den Anstieg des Schwerlastverkehrs auf der Cherbourger Straße, als nicht plausibel bzw. belastbar erwiesen.
„Aber auch in Bezug auf seine Wirtschaftlichkeit beruht das Millionenprojekt auf verfälschten Annahmen“, erklärt der Vorsitzende des Vereins, Jens Grotelüschen. Der Genehmigung lag ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,08 zugrunde, basierend auf Projektkosten in Höhe von rund 160 Mio. €. Eine Überprüfung in 2010 ergab eine Kostensteigerung auf ca. 171 Mio. € (bei Baubeginn 2012), was dazu führt, dass das Nutzen-Kosten-Verhältnis auf 0,907 sinkt. „Mit diesem Wert ist die Wirtschaftlichkeit des Projektes nicht mehr gegeben“, erklärt der Vorsitzende. Auch dürfte sich das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgrund bestehender Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung nicht mehr an der Finanzierung beteiligen.
Aus Sicht des Unternehmerverein ist der Gesamtnutzen noch viel niedriger zu bewerten, da gutachterliche Prämissen, wie beispielsweise ein konstanter Modal-Split, anzuzweifeln sind. So stellt der im Jahr 2011 aufgestellte Masterplan Hafeneisenbahn Bremerhaven die wachsende Bedeutung des Verkehrsträgers Schiene für den Hinterlandverkehr (Bremerhaven 2010: Container 45 %, Automobile 80 %) sowie die steigende Zahl der in Bremerhaven behandelten Güterzüge (2010: 430 Züge/Woche), Prognose 2025: 770 Züge/Woche) heraus. „Dieser Ausbau wird den Hinterlandanteil des Verkehrsträgers Schiene weiter zuungunsten des Straßenanteils verschieben“, so Grotelüschen.
Würden die tatsächlichen Gegebenheiten des Hinterland-Modal-Splits und weitere Anteilsverschiebungen berücksichtigt und öffentlich gemacht werden, ergäben sich weit geringere prognostizierte Verkehrsbelastungen. „Genau das zeigt die Realität auf der Cherbourger Straße seit Jahren: Der Verkehr fließt, obwohl im Jahr 2012 sowohl der Container- als auch der Autoumschlag neue Umschlagsrekorde zeigten.“ Somit basiere der Planfeststellungsbeschluss auf einer ungenügenden Ermittlung der zukünftig zu erwartenden Verkehrsbelastungen, obwohl in den vergangenen vier Jahren neue Erkenntnisse vorlagen.
Statt weiter Fakten zu schaffen, fordert der Unternehmerverein eine Überprüfung unter Zugrundelegung aktueller Zahlen und die Prüfung von Alternativen.
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