Unsere Argumente
Der geplante Hafentunnel im Bereich der Cherbourger Straße wird sowohl während der Bauzeit als auch danach enorme Belastungen mit sich bringen – für die Anwohner, für die lokale Wirtschaft sowie für den Schwerlastverkehr vom und zum Hafen.
Unsere Kritik
Die Entscheidung für den Bau des Hafentunnels wurde weder unter Zugrundelegung aktueller Verkehrsprognosen noch eines umfassenden Verkehrskonzeptes getroffen. Die Nachteile des Projektes, insbesondere hinsichtlich der Kosten, aber auch der Beeinträchtigung der Wohn- und Lebensqualität sowie Eingriffe in den Naturhaushalt, wurden nicht hinreichend berücksichtigt.
Unser Ziel
Es gibt kostengünstigere und nachhaltigere Varianten, um eventuelle Kapazitätsprobleme der Hafenanbindung zu lösen.
Argumente gegen den Tunnel
Unzureichende Entscheidungsgrundlagen
• fehlende aktualisierte Verkehrsprognosen (Stand 2006)
• fehlendes Gesamtverkehrskonzept (unter Berücksichtigung von Hafenverkehren, Zolltoren, des geplanten Gewerbegebietes in Langen, der Küstenautobahn etc.)
• fehlende Wirtschaftlichkeitsberechnungen (Kosten-Nutzen-Analyse) Finanzierung
Finanzierung
• Gesamtkosten, inkl. Finanzierungskosten, liegen über 460. Mio Euro
• Baukostenüberschreitungen gehen zu Lasten Bremerhavens
• Schuldenbremsen des Landes und der Stadt Bremerhaven können nicht eingehalten werden
Wirtschaftlichkeit
• günstigere und nachhaltigere Varianten sind methodisch fehlerhaft untersucht und dadurch unberechtigterweise ausgeschlossen worden
• geplante Gebühren für Speditionen und Terminalbetreiber und der damit einhergehende administrative Aufwand schaffen Wettbewerbsnachteile
• indirekte Kosten, wie Schädigung der hiesigen Wirtschaft und Immobilieneigentümer, wurden nicht beachtet
• erhebliche Folgekosten, wie z.B. die jährliche Unterhaltung von bis zu 1 Million Euro, sind aus dem Bremerhavener Haushalt nicht leistbar
Bauzeitbeeinträchtigung
• jahrelange Staus auf der Cherbourger Straße, der Langener Landstraße und damit einhergehend auf eventuellen Ausweichstrecken
• Lärm-, Staub- sowie Erschütterungsbelastungen im Baustellenbereich, die voraussichtlich Gebäudeschäden bedingen
• temporäre Enteignung für Baustellenverkehre und -flächen
Risiken nach Fertigstellung
• weiterhin nur eine nicht ampelfreie BAB-Abfahrt, 6 Kreuzungsbereiche, dadurch keine wesentliche Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Anbindung
• Gefahr der Lahmlegung des Hafenverkehrs durch Unfälle, Instandhaltungsmaßnahmen etc.
• erhebliche Lärm- und Luftbelastungen an den Tunnelenden mit sensiblen Bereichen wie Kitas, Schulen und Sportstätten
• Schädigung der Natur und des direkten Wohnumfeldes