Bremerhaven, 24. Mai 2013: Die Solidaritätsbekundung der IHK für den Hafentunnel ändert nichts an der Tatsache, dass der geplante Hafentunnel die riskanteste und sinnloseste Anbindungsvariante ist, so der Unternehmerverein Bremerhaven-Wesermünde.
„Die Entscheidung für den Bau des Hafentunnels wurde weder unter Zugrundelegung aktueller Verkehrsprognosen noch eines umfassenden Verkehrskonzepts getroffen“, erklärt Jens Grotelüschen, 1. Vorsitzender des Vereins, der seine Forderung nach einem Gesamtverkehrskonzept erneuert, um die Seestadt auf kommende logistische Herausforderungen einzustellen. Eine integrierte Betrachtung der Gütertransportmittel, wie in den Masterplänen Logistik und Hafeneisenbahn Bremerhaven gefordert, sei unabdingbar.
Trotz Hafenauslastung von rund 80 Prozent sind auf der Cherbourger Straße keine Verkehrsbeeinträchtigungen festzustellen, die den Bau des Tunnels rechtfertigen. „Nicht einmal die derzeitige Schließung des Zolltors Rotersand und die damit verbundenen Umleitungsverkehre über die Cherbourger Straße haben nennenswerte Auswirkungen“, so Grotelüschen.
Aus Sicht des Vereins sollten zunächst Optimierungspotentiale genutzt und Maßnahmen zur Ertüchtigung der Terminals sowie der Hafeninfrastruktur, wie beispielsweise durch intelligente Verkehrssteuerungssysteme, ergriffen werden. „Dazu gehört insbesondere die Entflechtung der Hafenverkehre an Knotenpunkten wie dem Bahnübergang am Stellwerk“, erklärt der Vorsitzende mit Blick auf die steigende Bedeutung des Verkehrsträgers Schiene mit prognostizierten 770 Zügen pro Woche in 2025 (zum Vergleich: 430 Züge pro Woche in 2010, Quelle: Masterplan Hafeneisenbahn Bremerhaven, S. 8).
Weil nach Fertigstellung des Tunnels weiterhin nur eine Autobahnabfahrt zur Verfügung stehen wird und im Streckenverlauf sechs Kreuzungsbereiche bestehen bleiben, werde sich aus Sicht des Vereins mit den Investitionen zum Hafentunnelbau die Leistungsfähigkeit der Anbindung nicht maßgeblich verbessern. Der Verein fordert daher einen neuen konzeptionellen Ansatz des Landes Bremen mit dem Land Niedersachsen, schließlich haben die zuständigen Wirtschaftsminister bereits das Ende der Zeit des Schweigens verkündet. Von einer durch den Bund zweckgebundenen Festschreibung der finanziellen Mittel könne darüber hinaus keine Rede sein.
Kritisiert wird ferner, dass trotz einschlägiger Erfahrung mit Mehrkosten bei Großprojekten Kostensteigerungen nicht berücksichtigt werden. „Auch die Unterhaltungs- und Betriebskosten von bis zu 1 Mio. € pro Jahr, die den Bremerhavener Haushalt belasten werden und mehr als das doppelte des aktuellen Budgets zur Straßenunterhaltung im ganzen Stadtgebiet ausmachen, werden völlig vernachlässigt“, gibt der Vorsitzende zu bedenken.
Irreführend ist zudem die Darstellung, die Hafenwirtschaft werde 15 Millionen der Baukosten bereitstellen. Der so genannte Beitrag der Wirtschaft wird nicht als Kapital zur Verfügung gestellt, sondern vorfinanziert mit öffentlicher Bürgschaft und über Jahre durch Spediteure und Terminalbetreiber abgestottert. Die Terminalgebühr und der damit einhergehende administrative Aufwand werden insbesondere die Spediteure treffen, die vermutlich auch noch später Gerichte beschäftigen werden, um die Rechtmäßigkeit dieser Zwangsabgabe prüfen zu lassen.
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