Klagebegründung

Eigentumsrechtlich betroffene Mitglieder des Unternehmervereins Bremerhaven-Wesermünde haben vor dem Verwaltungsgericht Bremen beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss „Hafentunnel“ vom 19. Dezember 2012 wieder herzustellen.

Unternehmerverein und Tunnelgegenverein kooperieren mit den Betroffenen, die im Januar 2013 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben haben.

Die Klagebegründung können Sie hier einsehen.

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