Verwaltungsgericht trifft Zwischenentscheidung beim Hafentunnelbau

Bremerhaven, 07. Februar 2013: Das Verwaltungsgericht Bremen hat am 05. Februar 2013 beschlossen, die Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses bis zu einer Entscheidung über den Eilantrag zu untersagen.

Die Klägergemeinschaft hatte durch ihren Prozessbevollmächtigten, Herrn RA Dr. Andreas Reich, im Januar beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen Planfeststellungsbeschluss „Hafentunnel“ wieder herzustellen und zugleich Klage zur Aufhebung des Beschlusses erhoben.
Mit diesem nun ergangenen „Hängebeschluss“ wurde eine für die Betroffenen erfreuliche Zwischenentscheidung getroffen, weil der Vollzug bis zur Entscheidung über den Eilantrag vorerst untersagt ist.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung mit der Sicherstellung effektiven Rechtsschutzes, und machte in seiner Stellungnahme deutlich, dass mit der Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses das Rechtsschutzbegehren der Kläger als Enteignungsbetroffene eingeschränkt wäre. So seien durch die bereits für Februar beabsichtigten Rodungsarbeiten irreversible, nachteilige Wirkungen auf Umweltschutzgüter nicht auszuschließen. Darüber hinaus ließe die Kürze der Zeit bis zum beabsichtigen Maßnahmenvollzug keine Auseinandersetzung und eingehende Prüfung vorgetragener Sach- und Rechtsfragen zu.

„Diese Zwischenentscheidung begrüßen wir und freuen uns, dass das Gericht den komplexen Sachverhalt fundiert prüfen will“, erklärt Jens Grotelüschen, 1. Vorsitzender des Unternehmervereins, der gemeinsam mit dem Tunnelgegnerverein mit den Betroffenen kooperiert.


 

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